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Recht auf Zugang zu öffentlichen Informationen

Es besteht das uneingeschränkte Recht auf Zugang zu allen öffentlichen Informationen. Dies umfasst das Recht, in jedem Verwaltungsverfahren, ob Sanktionen, Baugenehmigungen oder Entscheidungen der Behörden, die entsprechenden Akten anzufordern. Dabei muss kein berechtigtes Interesse nachgewiesen oder der Antrag begründet sein.

Es gibt ebenso eine festgelegte Frist, innerhalb derer Anträge auf Zugang zu Informationen bearbeitet werden müssen. Sollte eine Verwaltung jedoch absichtlich und vorsätzlich die Einhaltung des Transparenzgesetzes verhindern, stellt dies eine ernsthafte Verletzung dar. In solchen Fällen sind wir hier, um Ihnen zu helfen. Wir stellen sicher, dass die Behörden ihre Pflichten erfüllen und Transparenz und Zugang zu Informationen gewährleisten.

Nutzen Sie Ihr Recht und entdecken Sie, was in den Akten alles vermerkt wird. Es ist Ihr Recht, machen Sie Gebrauch davon!

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