Wenn Sie als „europäischer Ausländer“ ein Haus/Grundstück oder Liegenschaft in Spanien besitzen, müssen sie bis spätestens 31.12. jeden Jahres die Steuer erklären und bezahlen, ab dem Folgejahr des Kaufes der Immobilie. Einkommensteuer für Nicht-Residenten, die jedoch eine Steuernummer besitzen (NIF) werden belastet (genannt: IRNR) mit einem fiktiven Einkommen (normalerweise 1,1 % des Katasterwerts). Von diesem dann deklarierten Wert zahlen derzeit EU-Bürger 19% und Nicht-EU-Bürger 24%.
Ein EU-Bürger mit einer Immobilie mit einem Katasterwert von z.B. 100.000 € muss für die IRNR 2023 vor dem 31.12.2020 genau 191,90 € bezahlen (100.000 x 1,1 % x 19,0 %). Normalerweise ist dies kein sehr hoher Betrag, aber das Problem ist, dass Sie, wenn Sie das Formular nicht pünktlich einreichen, mit einer beachtlichen Geldbuße belegt werden. Und da Sie für jede Immobilie ein Formular 210 einreichen müssen, müssen Sie zwei weitere Erklärungen abgeben, wenn dieser Eigentümer auch einen Parkplatz und sogar einen Lagerraum besitzt. Und wenn die Immobilie im Besitz eines Ehepaars ist, muss jeder Ehepartner einen separaten Antrag einreichen, wobei jeder dann den hälftigen Betrag bezahlen muss (jeweils 95,95 € entsprechend dem o.a. Beispiel). Mehr Steuern, mehr Deklarationen. Spanien ist das bürokratischste Land Europas. Nach dreimaliger Nichtzahlung, so das Gesetz, kann Ihrer Immobilie wegen der Steuer-Schulden, auch wenn diese noch so klein sind, zwangsversteigert werden. Damit ist größte Vorsicht geboten.
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